Vertrag über das öffentliche Angebot
Angebot
ÖFFENTLICHER VERTRAG
über die Dienstleistungserbringung
UAB "DEKO GROUP"
Gelvonu str, 2-105
LT-07149 VILNIUS
ID 302251716
TAX LT100005356913
AB "Citadele BANK"
IBAN: LT 31 7290 0000 0746 7301
SWIFT: INDULT2X
Der vorliegende Öffentliche Vertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) bestimmt die allgemeinen Bedingungen (gemäß §305 Absatz 2 des BGB) sowie das Verfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von Kraftfahrzeug-Kaufgeschäften auf Auktionen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) für juristische oder natürliche Personen (nachfolgend „Käufer“ genannt) durch die "DEKO GROUP"-Webseite http://bidcar.eu.
1. Anwendungsbereich
1.1. Als Verkäufer is UAB "DEKO GROUP"
(www.bidcar.eu)
Gelvonu str, 2-105
LT-07149 Vilnius
TAX LT100005356913
Vertragspartei Käufer: ein Verbraucher (eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft ohne kommerziellen Gewinn abschließt, gemäß §13 des BGB) oder eine juristische Person (ein Unternehmer in Übereinstimmung mit §14 des BGB), die die vorliegenden Bedingungen akzeptiert und hat sich auf der Webseite "DEKO GROUP" http://bidcar.eu registriert.
1.2. "DEKO GROUP" handelt ausschließlich als Vermittler zwischen dem Lieferanten des Fahrzeuges und dem Käufer, welcher das Fahrzeug auf der Webseite http://bidcar.eu erwerben möchte.
1.3. Eine "DEKO GROUP"-Dienstleistung wird dem Käufer angeboten, welcher die Angebotsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert hat, indem er das Angebot auf dem Wege einer Registrierung (der Erstellung eines Benutzerkontos) auf der Webseite "DEKO GROUP" http://bidcar.eu akzeptierte.
1.4. Die Webseite http://bidcar.eu und die Dienstleistungen von "DEKO GROUP" werden nur für das Modell „Kommerz – Verbraucher“ dargestellt.
1.5. Falls der Käufer eine natürliche Person ist, erklärt er auf dem Wege der Akzeptierung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, dass er ein Verbraucher im Sinne des §13 des BGB ist. Falls aber der Käufer ein Unternehmer ist, bestätigt er auf dem Wege der Akzeptierung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, dass er es im Sinne des §14 des BGB ist.
1.6. Für sämtliche abzuschließenden oder früher mit "DEKO GROUP" abgeschlossenen Verträge werden nur die vorliegenden Bedingungen angewendet. "DEKO GROUP" akzeptiert die Bedingungen des Käufers nicht, die mit den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen nicht übereinstimmen. Die Bedingungen des Käufers sind außerdem kein Bestandteil des Vertrages, sofern "DEKO GROUP" ihnen nicht direkt zustimmt.
1.7. Indem der Käufer sein Gebot abgibt, stimmt er der exklusiven Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, des Vertrages sowie aller Annexe dazu.
1.8. Der Käufer ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass er nicht berechtigt ist, sein Gebot zurückzunehmen.
2. Begriffe
In den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen haben die verwendeten Begriffe die folgenden Bedeutungen:
- Lieferant: Leasing-Gesellschaften sowie andere Gesellschaften, deren Fahrzeuge auf der Webseite http://bidcar.eu dargestellt werden.
- Webseite: die "DEKO GROUP"-Webseite, wo der Käufer seinen Preis für Fahrzeuge anbieten kann, die auf www.bidcar.eu sowie auf anderen Webseiten dargestellt werden, über welche "DEKO GROUP" dem Käufer regelmäßig Informationen zur Verfügung stellen kann.
- Auktionsgebühr: das sind die Verwaltungskosten, welche der Käufer für jedes Kraftfahrzeug trägt, welches von ihm auf der Webseite erworben worden ist.
- Regionale Gebühr: eine Verwaltungs- und Logistikgebühr, die durch den Käufer für jedes von ihm auf der Website gekaufte Fahrzeug gezahlt wird, und zwar in Abhängigkeit davon, in welchem Land das Fahrzeug zum Verkauf angeboten wird oder wo sich der Ort des Abschlusses des entsprechenden Geschäfts befindet.
- Käufer: eine natürliche oder juristische Person, die mittels des von "DEKO GROUP" zur Verfügung gestellten Registrierungsformulars auf der Webseite angemeldet ist und sich am Fahrzeug-Kaufgeschäft beteiligt.
- Elektronische Rechnung: die durch "DEKO GROUP" ausgestellte und in elektronischer Form abgesendete Faktura-Rechnung („Invoice“).
- Phase Hot Bid: Verlängerung der Auktion unter Berücksichtigung der Teilnehmeraktivität.
- Kaution: eine bestimmte Geldsumme, die eine Vertragspartei an die andere Partei desselben Vertrages als Beweis für den Abschluss des Vertrages, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und zur Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag übergibt. Aufgrund einer ihrer Funktionen gehört die Kaution zur Sicherung der Verpflichtungserfüllung.
In allen Fällen muss die Bedingung über die Überweisung der Kaution das als Kaution gezahlte Geld gerade im Sinne einer Kaution vollständig identifizieren, d.h. die Beträge, die zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Vertrag übergeben werden, als Zeichen des Abschlusses dieses Vertrages sowie zur Sicherung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Falls die übergebenen Beträge auf diese Art und Weise nicht qualifiziert werden können, gelten sie als Anzahlung.
3. Abschluss des Vertrages
3.1. Der Vertrag gilt unter Einbeziehung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer als abgeschlossen, wenn sich der Käufer in Übereinstimmung mit § 4 der Allgemeinen Bedingungen registriert und in Übereinstimmung mit der Registrierung eine Bestätigung per E-Mail erhalten hat.
3.2. Der Vertrag gilt unter Einbeziehung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer als abgeschlossen, wenn der Käufer in Übereinstimmung mit § 6 der Allgemeinen Bedingungen den Kauf des Fahrzeuges tätigt.
3.3. Für die Verträge sind die "DEKO GROUP"-Preislisten gültig, die im Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäfts aktuell sind.
4. Registrierung
4.1. Der Käufer kann die Webseite gemäß § 5 benutzen, und zwar nach seiner Ausfüllung des Registrierungsformulars unter Angabe der aktuellen Daten, welches von "DEKO GROUP" zur Verfügung gestellt wird, nach seiner Bereitstellung der Dokumente in Übereinstimmung mit den Registrierungsregeln sowie nach der Bestätigung, dass er damit einverstanden sei, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen als Bestandteil des Vertrages zu akzeptieren, und dann nach einer Sonderbestätigung der Registrierung.
4.2. Die Person, welche das Registrierungsformular im Namen des Käufers ausfüllt, die Dokumente in Übereinstimmung mit den Registrierungsregeln bereitstellt sowie die Akzeptierung der Allgemeinen Bedingungen bestätigt, muss das Vorhandensein der entsprechenden Bevollmächtigung zur Ausübung von Rechtshandlungen im Namen des Käufers gewährleisten.
4.3. Der Käufer gewährleistet, dass seine Daten und Dokumente wahrheitsgetreu und vollständig sind. Der Käufer verpflichtet sich dazu, den Verkäufer über alle Änderungen der Registrierungsdaten, die ins Registrierungsformular eingetragen worden sind, oder in den Dokumenten, die bei der Registrierung bereitgestellt worden sind, unverzüglich zu informieren.
4.4. Der Käufer ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verkäufer dazu nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der Daten oder die Dokumente des Käufers zu überprüfen.
4.5. Der Verkäufer ist berechtigt, die sich außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland befindenden Käufer dazu zusätzlich aufzufordern, dass sie eine beglaubigte Übersetzung der Dokumente, die im § 4.1. angegeben worden sind, in die deutsche Sprache bereitstellen.
4.6. Die Käufer mit der Anschrift in einem EU-Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen zusätzlich eine gültige Identifikationsnummer des Steuerzahlers bereitstellen.
4.7. Der Verkäufer hat (vor und nach der Bestätigung der Registrierung des Käufers) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen im Registrierungsformular und in den durch den Käufer gemäß den Bestimmungen im § 4.2 bereitgestellten Dokumenten jederzeit zu überprüfen.
4.8. Im Falle, wenn festgestellt wird, dass die Informationen nicht vollständig und zuverlässig sind oder dass die vorgelegten Dokumente ungültig sind, hat der Verkäufer das Recht auf das Folgende:
- die Registrierung zu verweigern. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Gründe für die Verweigerung der Registrierung mitzuteilen, und er kann nach seinem Ermessen der zu registrierenden Partei die Möglichkeit geben, die Details zu präzisieren sowie gültige Dokumente bereitzustellen,
- dem Käufer vorübergehend oder dauerhaft das Einloggen ins System zu verweigern.
Die weiteren gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben in Kraft.
4.9. Vorausgesetzt, dass die Registrierung des Käufers durch den Verkäufer akzeptiert worden ist, erhält der Käufer eine entsprechende Bestätigung, er leistet eine finanzielle Garantie (Kaution) auf das Bankguthaben des Verkäufers und kann ab diesem Zeitpunkt die Webseite in Übereinstimmung mit § 4.1. benutzen.
4.10. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Registrierung des Käufers ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen sowie es dem Käufer und anderen Benutzern in seinem Namen zu verbieten, ins System dauerhaft oder vorübergehend einzuloggen. Der Verkäufer trägt in diesem Fall keine Verantwortung für die Verluste, die in diesem Fall für den Käufer entstehen.
4.11. Der Käufer ist darauf hingewiesen worden, dass die Kosten der Dienstleistungen, die Auktions- und regionale Gebühren variieren können, und er erklärt sein Einverständnis damit.
4.12. Der Käufer verpflichtet sich, alle Zahlungsbeträge zu überprüfen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Dem Käufer ist bekannt, und er bestätigt es durch die Annahme der Allgemeinen Bedingungen des Vertrages, dass er für die Handlungen und Fehler der Benutzer verantwortlich ist, die die Webseite im Namen des Käufers oder über sein Login (nachfolgend „Benutzer“ im Text genannt) benutzen.
Der Käufer verpflichtet sich, jedem Benutzer eine Kopie der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen zu erfüllen sowie deren Erfüllung durch andere Benutzer zu sichern.
Alle Gebote, die durch die Benutzer des Benutzerkontos des Käufers abgegeben werden, gelten als Gebote des Käufers.
5.2. Der Käufer gewährleistet, dass er die Webseite im Bewusstsein seiner Verantwortlichkeit gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen in Bezug auf den Abschluss des Geschäfts nur im Rahmen seiner berechtigten Interessen und nicht auf Kosten der Interessen Dritter benutzt.
5.3. Der Käufer und die Benutzer dürfen keine Änderungen an der Website vornehmen.
5.4. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Benutzung der Webseite folgende Handlungen nicht vorzunehmen:
- das Herunterladen, das Senden oder eine anderweitige Weitergabe von Daten mit Computerviren, Tracking-Software sowie anderen bösartigen Programmen;
- Zahlungen, Transaktionen sowie andere Geschäfte durchzuführen, die den Betrieb bzw. das Funktionieren der Webseite oder der Programme, der Computer sowie der Kommunikationsgeräte des Benutzers verhindern, einschränken oder anderweitig beeinträchtigen;
- Informationen und Materialien mit verleumderischen und gesetzwidrigen Inhalten zu verbreiten, die die Rechte des Verkäufers und Dritter verletzen oder gefährden;
- Anträge zu stellen, ohne dazu berechtigt zu sein.
5.5. Der Käufer trägt die Verantwortung und befreit den Verkäufer von der Verantwortung im Falle, wenn dem Verkäufer durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 5 der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch den Käufer ein Schaden entsteht.
5.6. Der Käufer ist damit einverstanden, dass im Falle, wenn er gegen die vorliegenden allgemeinen Bedingungen der Allgemeinen Bestimmung des Vertrages verstößt, der Verkäufer in Übereinstimmung mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen der Allgemeinen Bestimmung des Vertrages, juristischen und anderen Rechtsvorschriften sich das Recht vorbehält, ohne Einschränkung seiner weiteren Rechte und des rechtlichen Schutzes und auch ohne Angabe der Gründe den Zugang für den Käufer und seine Benutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Verkäufer ist jedoch ohne Erklärung der Gründe auch hierzu berechtigt, den Zugang für den Käufer und seine Benutzer nach seinem Ermessen zu entsperren.
5.7. Der Verkäufer verpflichtet sich:
- potenziellen Käufern ein zum Herunterladen zur Verfügung stehendes Sachverständigengutachten in Bezug auf das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen;
- die vollständige und genaue Beschreibung, die Spezifikation sowie die technischen Daten über den tatsächlichen Zustand, die Beschreibung der Fehler bzw. Störungen sowie klare Fotos des Fahrzeugs zu veröffentlichen;
- keine Bilder oder Beschreibungen, die Werbung, Links zu anderen Webseiten enthalten oder gegen die Interessen Dritter verstoßen können, hochzuladen.
6. Verkaufsablauf
6.1. Zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wird eine verbindliche Vereinbarung über die Kaution im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt die Verpflichtung des Käufers zu den nachfolgend durchzuführenden Zahlungen einschließlich der regionalen und der Auktionsgebühr, der Lieferkosten sowie der obligatorischen Gebühren.
6.2. Die Entscheidung, das Angebot anzunehmen, wird durch Abschicken einer Benachrichtigung an den Käufer auf der Webseite bzw. per E-Mail mitgeteilt.
6.3. Nach Erhalt der Benachrichtigung, die im § 6.2 beschrieben wird, ist der Käufer dazu verpflichtet, das Bestellformular innerhalb eines Arbeitstages unter Angabe des Lieferortes des erworbenen Fahrzeuges auszufüllen. Der Käufer erklärt durch die Akzeptierung der Allgemeinen Bedingungen, dass er damit einverstanden ist, dass die Bereitstellung des Bestellformulars für die Erfüllung des Vertrags verbindlich ist. Im Bestellformular sind noch vor dem Ausfüllen durch den Käufer die folgenden Angaben enthalten, die nicht mehr geändert werden können:
- die Geldsumme für den Kauf (das höchste Gebot),
- die Auktions- und die regionale Gebühr,
- die Kosten für die Lieferung und andere Kosten,
- der Betrag der Kaution, die der Käufer zu leisten hat.
6.4. Beim Ausfüllen des Bestellformulars verpflichtet sich der Käufer, die Art und Weise der Lieferung des Fahrzeugs und den Lieferort/das Land zu vereinbaren, unter der Voraussetzung, dass ihm solche Möglichkeit auf der Webseite zur Verfügung gestellt worden ist.
6.5. Der Käufer trägt alle Kosten und bezahlt die Gebühren, die im Zusammenhang mit der Lieferung in das von ihm gewählte Bestimmungsland entstehen können.
6.6. "DEKO GROUP" übernimmt keine Verantwortung für die Verluste des Käufers aufgrund der falschen Wahl des Bestimmungslandes.
6.7. Bei jedem Verkauf werden zum angegebenen Einkaufspreis die dem Käufer entstandenen Kosten hinzugefügt. Sie beinhalten unter anderem die Mehrwertsteuer, die gemäß § 4.10. entsprechend den Anforderungen des Landes der Partei, die die Rechnung ausstellt, angegeben werden muss. Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sowie Exporten in andere Länder wird bei der Bereitstellung von Beförderungsdokumenten keine Mehrwertsteuer beim Verkauf angegeben. Der Käufer muss in diesem Fall die Mehrwertsteuer zahlen, die im Übergabeland zu bezahlen ist.
6.8. Bei der Berechnung des Mehrwertsteuerbetrags werden die Fahrzeuge an juristische Personen im Gebiet der Europäischen Union entsprechend dem „Dreiecksschema“ (die sogenannten Kettentransaktionen zwischen drei in jeweils drei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sitzenden Parteien, A, B und C) geliefert. Das bedeutet, dass der Käufer als letztes Glied in der Kette (Partei C) die mit der Zahlung der Mehrwertsteuer verbundenen Verpflichtungen in dem EU-Land erfüllen muss, in welches das Fahrzeug geliefert wird.
6.9. Verstößt der Käufer gegen die Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 6.3, so hat "DEKO GROUP" das Recht, den Vertrag aus einem sachlich gerechtfertigten Grund gemäß § 308 Abs. 3 des deutschen Gesetzbuches zu kündigen und einen Schadensersatz gemäß § 10.4. zu verlangen, und zwar durch Abzug der Kaution gemäß der Vereinbarung über die Kaution in Höhe des vom Käufer verursachten Schadens, was auf das "DEKO GROUP"-Konto gemäß dem geschlossenen Vertrag einzuzahlen ist.
6.10. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufbetrag einschließlich der Gebühren und Kosten gemäß § 6.3 auf das im Bestellformular angegebene "DEKO GROUP"-Bankkonto nicht später als innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsausstellung zu überweisen. Die Überweisung des Kaufbetrages erfolgt auf das Konto des Verkäufers unter Berücksichtigung der aus der Vereinbarung über die Kaution resultierenden Zahlung. Die Kaution wird gemäß der geschlossenen Vereinbarung ab dem Zeitpunkt des Empfangs des Kraftfahrzeuges durch den Käufer verteilt.
Bis zum Empfang des beförderten Fahrzeuges durch den Käufer (seiner Lieferung) ist die Kaution ein Mittel für die Sicherung der Erfüllung der Verpflichtungen aufgrund des Vertrages unter den in der Vereinbarung über die Kaution festgelegten Bedingungen.
6.11. Unmittelbar nach Eingang des Kaufbetrages einschließlich der Gebühren und Kosten wird das Kraftfahrzeug in den Status „Vorbereitung auf die Übergabe“ überführt.
- 7. Lieferung von Fahrzeugen
7.1. Gekaufte Fahrzeuge werden ausschließlich entsprechend der einzigen vom Käufer gewählten Lieferart, die in den Lieferbedingungen bei der Bestellungsausfertigung angegeben worden ist, geliefert.
7.2. Die Beförderung von Fahrzeugen erfolgt auf Vereinbarung der Parteien oder ihrer Vertreter. In einigen Fällen hat der Käufer das Recht, die Beförderung selbstständig durchzuführen.
7.3. Kraftfahrzeuge werden ausschließlich in das Bestimmungsland befördert, das vom Käufer im Bestellformular angegeben wurde. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die Verluste der Gesellschaft "DEKO GROUP", falls die Beförderung des Fahrzeuges zum Zwecke der Vertragserfüllung in ein anderes Land als das im Bestellformular angegebene zu erfolgen hat.
7.4. Das Eigentumsrecht auf das Fahrzeug und alle Risiken gehen ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe auf den Käufer über. Wenn das Fahrzeug vom Käufer geliefert wird, trägt der Käufer die mit dem Fahrzeug verbundenen Risiken.
7.5. Die auf der Webseite angegebenen Lieferpreise sind Richtwerte; die tatsächlichen Kosten der Lieferung hängen von vielen Kriterien ab, wie zum Beispiel dem Typ des Fahrzeugs, seinem Standort usw.
7.6. Das Datum und die Uhrzeit der Lieferung werden durch den Verkäufer oder seinen Vertreter nur als Richtwerte angegeben. Der Käufer ist nicht von der Verpflichtung befreit, das gelieferte Fahrzeug zu empfangen.
7.7. Die Lieferung des Fahrzeugs kann durchgeführt werden, erst nachdem die folgenden Bedingungen erfüllt worden sind:
- Der Lieferant hat den Verkauf und die Übergabe des Fahrzeuges an die Partei des Verkäufers vertragsgemäß aufgrund der durch die Parteien unterzeichneten Übergabe-Übernahmeprotokolle vorgenommen;
- Der Kauf- und Lieferbetrag wurde auf das im Bestellformular angegebene Bankkonto der Gesellschaft "DEKO GROUP" überwiesen;
- Dem Käufer wurden Dokumente ausgehändigt, die ihm das Recht geben, das Fahrzeug abzuholen.
Der Käufer verpflichtet sich, die Übernahme des Fahrzeuges nicht später als binnen 2 (zwei) Wochen (oder in einer kürzeren Zeit, die in der Genehmigung zur Übergabe des Fahrzeuges angegeben worden ist) durchzuführen sowie es ins Endbestimmungsland zu befördern. Der Käufer bestätigt und akzeptiert die Bedingung, dass die Gesellschaft "DEKO GROUP", der Lieferant oder eine dritte Partei, die das Fahrzeug aufbewahrt, das Recht hat, die Lieferung des Fahrzeuges an den Käufer (oder die Beförderung des Fahrzeuges) jederzeit zu verweigern, falls der Käufer (oder sein bevollmächtigter Vertreter) keine gültige Genehmigung zur Übergabe des Fahrzeugs bereitgestellt hat.
Der Käufer übernimmt die Verantwortung für seine Verluste sowie für die Verluste, die der Gesellschaft "DEKO GROUP", dem Lieferanten oder einer dritten Partei dadurch entstehen, dass der Käufer keine gültige Fahrzeugübergabegenehmigung bereitgestellt hat.
Im Falle, wenn der Käufer:
- das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen oder in einem kürzeren Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Genehmigung zur Übergabe des Fahrzeuges, welcher in der Genehmigung zur Übergabe des Fahrzeuges angegeben worden ist, nicht übernommen hat, hat "DEKO GROUP" das Recht, vom Käufer die Erstattung der Lagerkosten in Höhe von 10 Euro (zehn Euro) am Tage vor dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs zu verlangen;
- das Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Genehmigung zur Übergabe des Fahrzeuges nicht übernommen hat, hat "DEKO GROUP" das Recht, den Vertrag aufgrund eines sachlich gerechtfertigten Grundes gemäß § 308 Abs. 3 BGB zu kündigen und einen Schadensersatz gemäß § 10.4. des Vertrages unter Berücksichtigung des Einzugs und der Verteilung der Geldkaution, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag sicherte, zu verlangen.
8. Fahrzeugdokumente
8.1. Bei Lieferung des Fahrzeugs im Rahmen des Gebiets der Europäischen Union verpflichtet sich der Käufer, der Gesellschaft "DEKO GROUP" alle erforderlichen ordnungsgemäß ausgestellten Begleit- und Beförderungsdokumente bereitzustellen sowie den Bestimmungsort mitzuteilen.
Der Käufer akzeptiert hiermit die Bedingung, dass, im Falle, wenn Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit oder Richtigkeit der Ausfertigung der durch den Käufer vorgelegten Beförderungsdokumente aufkommen, die Gesellschaft "DEKO GROUP" die Dokumente für das Fahrzeug für einen Zeitraum einziehen kann, bis der Käufer die gültigen Dokumente bereitstellt.
8.2. Beim Export des Fahrzeugs verpflichtet sich der Käufer, der Gesellschaft "DEKO GROUP" alle notwendigen Begleit- und Exportdokumente bereitzustellen sowie das Bestimmungsland mitzuteilen. In diesem Falle hat die Gesellschaft "DEKO GROUP" das Recht, für jedes außerhalb der EU exportierte Fahrzeug die Zahlung in Form der Anzahlung in Höhe des Betrags der Mehrwertsteuer, die im Land der Partei, die die Rechnung ausgestellt hat, erhoben wird, vor dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs und der Entgegennahme der Exportdokumente gemäß §4.10. zu verlangen.
Nachdem die Gesellschaft "DEKO GROUP" vom Käufer alle notwendigen Begleit- und Ausfuhrdokumente erhalten hat, die insbesondere belegen, dass der Verkauf eine Exportlieferung in Übereinstimmung mit dem Umsatzsteuergesetz ist, erstattet die Gesellschaft "DEKO GROUP" die Anzahlung zurück und stellt dem Käufer eine Rechnung ohne Angabe der Mehrwertsteuer aus.
Die Höhe der Anzahlung beträgt 1000 Euro.
8.3. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" trägt keine Verantwortung für jegliche Schäden, die dem Käufer durch Nichteinhaltung von § 8 entstanden sind.
9. Die Informationen über das Fahrzeug.
9.1. Der Käufer bestätigt mit der Akzeptierung der Allgemeinen Bedingungen der Allgemeinen Bestimmung des Vertrages, dass er die Besonderheiten sowie die Regeln des Handels auf dem Gebiet der Gebrauchtfahrzeuge kennt.
9.2. Der Käufer bestätigt und akzeptiert die Bedingung, dass alle Informationen über die Fahrzeuge auf den Daten basieren, die durch den Lieferanten bereitgestellt werden.
10. Beschränkung der Verantwortlichkeit.
10.1. Bei Gebrauchtwaren sind Sachmängelbeanstandungen einschließlich der Nachnutzung des Fahrzeuges und der Rechtsmängel ausgeschlossen, und der Verkäufer trägt keine Verantwortung.
10.2. In Bezug auf neue Waren tritt die Gesellschaft "DEKO GROUP" Sachmängel- und Rechtsmängelbeanstandungen dem Warenhersteller gegenüber an den Käufer ab.
10.3. Die Verantwortlichkeit für die Verstöße gegen die Pflichten der Parteien beim Abschluss des Vertrages ist sowohl durch den Vertrag selbst als auch durch Vereinbarungen zum vorliegenden Vertrag geregelt.
10.4. Die in den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen genannten Beschränkungen der Verantwortlichkeit gelten nicht für die Verantwortung des Verkäufers dem Käufer gegenüber für Folgendes:
- eine verbrecherische Absicht, einen böswilligen Vorsatz oder eine direkt vorgeschriebene Garantie,
- vorsätzlich oder wegen grober Fahrlässigkeit verursachte Schäden,
- Schäden, die als Folge eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die grundsätzlichen Vertragspflichten entstanden sind,
- Schäden, die als Folge der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit entstanden sind, die infolge eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoßes gegen die Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen entstehen.
10.5. Bei Sachschäden aus Fahrlässigkeit haften die Gesellschaft "DEKO GROUP" und ihre Vertreter ausschließlich in Falle einer Verletzung einer der grundsätzlichen vertraglichen Verpflichtungen, jedoch ist die Haftungssumme auf die vorhersehbaren und im Vertrag angegebenen Schäden begrenzt.
10.6. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen sowie der Angestellten des Verkäufers in Bezug auf den infolge kleinerer Fahrlässigkeitsfälle verursachten Schaden ist ausgeschlossen.
10.7. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt anderer Webseiten. Deshalb distanziert sich das Unternehmen von allen fremden Inhalten, auch wenn auf der Webseite ein Verweis auf fremde Webseiten gegeben wird. Dies gilt für alle auf der Webseite angegebenen Links und für alle Inhalte der Webseiten, zu welchen Banner und Links führen. Der Käufer ausschließlich trägt die Verantwortung für illegale, falsche, irreführende oder unangemessene Inhalte jeglicher Art und befreit die Gesellschaft "DEKO GROUP" von jeglicher Haftung in Bezug auf die oben genannten Punkte. Diese Erklärung gilt für alle Veröffentlichungen auf der Webseite. Das Gleiche gilt für wettbewerbswidrige Nachrichten. Für wettbewerbswidrige Nachrichten von Dritten übernimmt die Gesellschaft "DEKO GROUP" keine Verantwortung.
11. Verantwortung des Käufers
11.1. Falls die Gesellschaft "DEKO GROUP" nach dem Kauf des Fahrzeugs durch den Käufer und nach Abschluss des Vertrags mit dem Käufer gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen von seinem Recht, den Vertrag zu kündigen, Gebrauch macht, hat sie das Recht, vom Käufer eine Entschädigung für die entstandenen Verluste zu verlangen. (Die Verantwortlichkeit wird durch die Rechtsvorschriften der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland sowie durch die Vereinbarung über die Kaution, die ein integraler Bestandteil des Vertrages ist, geregelt).
11.2. Der Käufer ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Gesellschaft "DEKO GROUP" keine Möglichkeit hat, das Fahrzeug an Dritte zu verkaufen, und in diesem Zusammenhang dazu gezwungen ist, das Fahrzeug an den Lieferanten zurückzugeben, und zwar mit dem Abzug von 21 % des Kaufpreises beim Lieferanten im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs an den Lieferanten.
11.3. Mit der Akzeptierung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist der Käufer dazu verpflichtet, die Verluste, die der Gesellschaft "DEKO GROUP" entstanden sind, im Falle der Kündigung des Vertrages zu ersetzen.
11.4. Der Käufer, der diese Allgemeinen Bedingungen akzeptiert, verpflichtet sich, "DEKO GROUP" im Falle der Verzögerung bei der Erfüllung seiner Pflichten den Schaden zu ersetzen, der durch verspätete Zahlungen oder den verspäteten Empfang des Fahrzeugs aufgrund des Vertrags entstanden ist.
11.4.1. Die Verzögerungszinsensumme wird zur Umrechnung ausgehend von 24% jährlich hinzugerechnet, und die Verspätung tritt am 6. (sechsten Tag) ein, nachdem die Rechnung unter den folgenden Bedingungen an den Käufer ausgestellt worden war:
- A) Für den Händler: dem Händler wird der Betrag vom Guthaben abgezogen, und das Account wird bis zum Zeitpunkt der Zahlung für das Auto aufgrund der Rechnung gesperrt, wobei die Auffüllung des Guthabens entsprechend der ausgestellten Rechnung in Höhe des Verspätungsbetrages berücksichtigt wird. (Die Account-Sperrung lässt die Möglichkeit, weitere Gebote auf der BIDCAR.EU-Auktion abzugeben, nicht zu).
- B) Ein Auto für persönlichen Gebrauch: Nach dem Zeitpunkt der Bezahlung des Fahrzeuges, im Falle einer Zahlungsverzögerung, wird am nächsten, dem 6. Tag eine Rechnung, ausgehend von den berechneten 24 % jährlich, ausgestellt. Eine Zahlungsverzögerung ist für eine nicht längere Zeit als 30 Kalendertage zugelassen. Nach dem Ablauf der oben genannten 30 Kalendertage und der Nichterfüllung der Verpflichtungen als durchgeführte Zahlungen gemäß den ausgestellten Rechnungen ist der Verkäufer dazu berechtigt, den Vertrag in einseitiger Weise mit der Geltendmachung der Forderung vor Gericht zu kündigen, um die entstandenen Kosten und Verluste einschließlich des potenziellen Gewinns einzutreiben.
"DEKO GROUP" ist berechtigt, im Falle einer Zahlungsverzögerung seitens des Käufers Verzögerungszinsen zu verlangen, deren Wert den jeweiligen Basiszinssatz um 24 Prozentpunkte gemäß § 247 BGB übersteigt. Er hat das Recht, eine Deckung für größere Schäden zu verlangen.
12. Aufgabe des Geschäfts
12.1. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, nachdem sein Gebot von "DEKO GROUP" akzeptiert worden ist. (Die Folgen einer Aufgabe des Geschäfts werden durch die unterzeichnete Vereinbarung über die Kaution geregelt).
12.2. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" behält sich jedoch das Recht vor, die Anfrage des Käufers auf eine Beendigung des Vertrages nach ihrem Ermessen zu bestätigen. Der Käufer ist dabei damit einverstanden, dass er für die Schäden und Verluste, die der Gesellschaft "DEKO GROUP" entstanden sind, im Falle einer Bestätigung der Kündigung des Vertrages gemäß § 11 der vorliegenden Bedingungen gemäß dem Vertrag aufkommen wird.
13. Bezahlung
13.1. Die Bestimmungen des § 13 gelten für alle Gebühren und Zahlungen, die der Käufer bei Tätigung eines Kaufs über die Gesellschaft "DEKO GROUP" zu zahlen hat, sowie für die Ausstellung zusätzlicher Rechnungen für Zahlungen während des Kaufvorgangs durch die angegebene Organisation (unter Berücksichtigung der eingezahlten Zahlungen im Rahmen der Vereinbarung über die Kaution).
Die Kosten und das Zahlungsverfahren für Dienstleistungen werden durch den vom Käufer gewählten Tarifplan bestimmt, der im Internet unter der Adresse veröffentlicht ist: https://bidcar.eu/de/tariffs
13.2. Sofern nicht anders angegeben, werden alle Gebühren, Zahlungen und Beträge sowie die auf der Webseite und im vorliegenden Vertrag angegebenen Steuern in Euro angegeben.
13.3. Der Käufer bestätigt und akzeptiert die Bedingung, dass die Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt werden und dass keine Rechnungen in Papierform an den Käufer gesendet werden.
13.4. Der Käufer bestätigt und akzeptiert die Bedingung, dass er für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze bezüglich des Empfangs und der Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen verantwortlich ist.
13.5. Bei einer Bestellungsausfertigung hat der Käufer das Recht, anzugeben, dass er eine Rechnung in Papierform erhalten möchte. Der Käufer bestätigt und akzeptiert die Bedingung, dass die Gesellschaft "DEKO GROUP" eine Bearbeitungsgebühr von 15 (fünfzehn) Euro für jede vom Käufer angeforderte Rechnung in Papierform erhebt. Wenn der Käufer die Bearbeitungsgebühr nicht bezahlt, ist die Gesellschaft "DEKO GROUP" dazu berechtigt, keine Rechnung in Papierform an den Käufer zu senden.
13.6. Falls der Käufer eine Zahlung aufgrund der Bedingungen des Vertrages über den Abschluss des Geschäfts oder anderer Vereinbarungen in Bezug auf die Gesellschaft "DEKO GROUP" verzögert, ist er verpflichtet, der Gesellschaft "DEKO GROUP" die Schäden und Verluste aus der Verzögerung in Höhe von 24 % jährlich über dem EZB-Basiszinssatz, oder in größerem Umfang zu ersetzen, falls "DEKO GROUP" Nachweise über noch größere Schäden und Verluste bereitstellt. Der Abzug von Beträgen wird auch durch die unterzeichnete Vereinbarung über die Kaution vorgesehen.
13.7. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" ist dazu berechtigt, in Übereinstimmung mit den vorliegenden Vertragsbedingungen die Übergabe des Fahrzeuges oder der Dokumente an den Käufer zu verweigern, bis der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft "DEKO GROUP" erfüllt hat.
13.8. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" behält sich das Eigentumsrecht auf die gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen seitens des Käufers in Bezug auf die gelieferten Waren vor.
13.9. Der Käufer hat die Zahlungen in Form einer Kaution im Rahmen der Vereinbarung über die Kaution zu leisten, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist, welcher einen Teil der Bezahlung des zu kaufenden Fahrzeugs darstellt, sowie die im Laufe der Ausführung des Vertrags entstandenen Kosten zu übernehmen.
13.10. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" behält sich das Recht vor, die Ware nicht zu übergeben, bis die "DEKO GROUP"-Anforderungen an den Käufer geregelt worden sind.
13.11. Wenn eine Zahlungsanforderung aufgrund der Umstände des Rechtsstreits nach Abschluss des Vertrags oder aufgrund der offensichtlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nicht erfüllt werden kann, kann die Gesellschaft "DEKO GROUP" den Vertrag auf Bereitstellung der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 11 des Vertrags ohne vorherige Ankündigung kündigen.
14. Entschädigung, Übertragung von Verpflichtungen
14.1. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung aufgrund seiner Beanstandungen zu verweigern, die auf anderen Verträgen mit der Gesellschaft "DEKO GROUP" gegründet sind.
15. Gefahrenübergang
15.1. Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung der zu liefernden Ware geht auf die Partei über, die die Ware empfangen hat.
15.2. Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung der zu liefernden Ware geht auf den Käufer bereits in dem Zeitpunkt über, in welchem die Ware an die die Beförderung ausführende Person übergeben worden ist, oder, wenn die Ware zwecks der Versendung aus dem Lager verlegt worden ist, sowie im Fall der Lieferung der Ware ohne Fracht, und, falls der Käufer evident und konkludent den Versand der Ware wählte, insbesondere indem er die Lieferadresse angegeben hat. Im Falle, wenn die Lieferung in Übereinstimmung mit dem Wunsch des Käufers verzögert wird, geht die Gefahr des zufälligen Beschädigung der Ware auf den Käufer über, mit der Versendung einer Benachrichtigung über die Lieferbereitschaft; dabei ist die Gesellschaft "DEKO GROUP" berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Käufers versichern zu lassen.
16. Datenschutz, Geheimhaltung vertraulicher Informationen
16.1. Der Käufer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten anderer Benutzer, die er über die Webseite erhält, ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung und Beantwortung der jeweiligen Anfrage zu verarbeiten und zu benutzen. Eine Weiterverwendung dieser Daten, insbesondere zu Werbezwecken, ist nur nach Einholung der erforderlichen Zustimmung der betroffenen Person/Personen zulässig.
16.2. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" erhebt, speichert und verarbeitet Daten bei der Vorbereitung, dem Abschluss, der Verwaltung und der Kündigung des Vertrages im Rahmen der Rechtsvorschriften.
16.3. Bei der Betrachtung unseres Internetangebotes auf der Webseite werden die IP-Adresse des vom Käufer verwendeten PC, das Datum und die Uhrzeit, der Browsertyp und das PC-Betriebssystem des Käufers sowie die von ihm aufgerufenen Seiten geloggt. Auf der Grundlage persönlicher Daten beabsichtigt die Gesellschaft "DEKO GROUP" es jedoch nicht, jegliche Schlussfolgerungen zu ziehen, und sie kann das nicht machen.
16.4. Die personenbezogenen Daten, die der Käufer der Gesellschaft "DEKO GROUP" mitteilt, zum Beispiel bei der Bestellungsausfertigung oder per E-Mail (beispielweise den Vor- und Nachnamen und die Kontaktdaten), werden nur zwecks der Korrespondenz mit dem Käufer bearbeitet, und zwar nur für den Zweck, für den der Käufer der Gesellschaft "DEKO GROUP" diese Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" übergibt die Daten des Käufers nur dem Beförderungsunternehmen im Falle einer Anfrage auf eine solche Beförderung, und zwar in dem Umfang, welcher für die Lieferung von Fahrzeugen notwendig ist. Zur Regelung der Zahlungen übermittelt die Gesellschaft "DEKO GROUP" die Zahlungsdaten des Käufers an die Bank, über welche die Zahlung erfolgt.
16.5. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" gewährleistet es, dass die personenbezogenen Daten der Käufer nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls die Gesellschaft "DEKO GROUP" Drittanbieterdienste zur Implementierung und Verwaltung der Verarbeitungsprozesse einsetzt, muss dies den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen.
16.6. Die personenbezogenen Daten, die über die Webseite an die Gesellschaft "DEKO GROUP" übermittelt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck, zu dem sie an "DEKO GROUP" übertragen wurden, erfüllt worden ist. Je nach den Fristen, die für die Dauer der Speicherung von Handels- und Steuerdaten gelten, kann die Speicherdauer bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
16.7. Sind die Käufer mit der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder werden die Daten unrichtig, veranlasst die Gesellschaft "DEKO GROUP" die Löschung, Berichtigung oder Sperrung ihrer Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Auf Anfrage erhalten die Käufer kostenlose Informationen über alle persönlichen Daten, die die Gesellschaft "DEKO GROUP" über den anfragenden Käufer gespeichert hat.
16.8. Trotz der Tatsache, dass die Gesellschaft "DEKO GROUP" auf seiner Webseite Links zu Webseiten Dritter veröffentlicht, übernimmt sie keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts sowie für die Sicherheit dieser Webseiten. Da die Gesellschaft "DEKO GROUP" die Einhaltung der Datenschutzregeln durch Dritte nicht beeinflussen kann, sollten sich die Käufer speziell mit den Aussagen über die Nichtoffenlegung von Daten jeder dritten Partei bekannt machen.
17. Urheberrechte
17.1. Sämtliche Informationen, insbesondere das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken und Fotos, die Sammlung von Artikeln sowie einzelne Publikationen sind urheberrechtlich geschützt.
17.2. Die Übermittlung, Wiedergabe oder sonstige Verwendung der in Absatz 1 angegebenen Daten ist nur in Übereinstimmung mit den folgenden Einschränkungen zulässig. Verstöße gegen diese Bestimmung werden straf-, zivil- und auch urheber- und wettbewerbsrechtlich verfolgt.
17.3. Das Kopieren des gesamten Inhalts der Webseite ist strengstens untersagt.
17.4. Die Übertragung oder Lizenzierung der Rechte zur Nutzung des Systems im Auftrag des Käufers an Dritte wird nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft "DEKO GROUP" anerkannt.
17.5. Die Gesellschaft "DEKO GROUP" ist für die Verletzung der Rechte von Dritten im Falle der unbefugten Veröffentlichung durch Dritte der Informationen, die sich auf dem Portal www.bidcar.eu befinden und urheberrechtlich geschützt werden, nicht verantwortlich.
18. Schiedsgerichtsverfahren
18.1. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Abschluss, der Erfüllung oder Beendigung von Verträgen ergeben, haben die Parteien gemäß § 3 des Vertrages vereinbart, dass, wenn der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich-rechtliche Einheit ist oder wenn im Land kein allgemeines Schiedsgericht besteht, der Schiedsgerichtsort wie folgt ist:
- Das deutsche Recht regelt den Abschluss von Verträgen sowie deren Erfüllung. Der Erfüllungsort für den Vertrag sowie der Ort für die Beilegung von Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.
19. Ungültigkeit der Vertragsbestimmungen
19.1. Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen, die gemäß § 3 des Vertrages geschlossen worden sind, ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der gemäß § 3 des Vertrages abgeschlossenen Verträge.
19.2. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die in rechtlicher Hinsicht dem wirtschaftlichen Gehalt der ungültigen Bestimmungen entsprechen müssen. Das Gleiche sollte geschehen, wenn die Lücke in dem Vertrag vorkommt, die durch die Parteien ursprünglich nicht vorgesehen worden war. Um diese Lücken zu schließen, verpflichten sich die Parteien, in Verträgen, die gemäß § 3 des Vertrags abgeschlossen werden, entsprechende Normen zu entwickeln; diese Normen sollten dem Willen der Parteien entsprechen, im Falle, wenn sie beim Abschluss dieser Verträge die in den Lücken nicht erwähnten Punkte auch berücksichtigen.
20. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie in Schriftform erfolgen oder auf der "DEKO GROUP"-Website http://bidcar.eu veröffentlicht werden. Mündliche Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt.
21. Änderung der Allgemeinen Bedingungen
Die Gesellschaft "DEKO GROUP" behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bedingungen in dieser Form aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls anzupassen. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Käufer spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Bedingungen mitgeteilt. Wenn innerhalb derselben Frist kein Antrag auf Berichtigung vom Käufer oder seinem Vertreter eingeht und keine Einwände vorliegen, gelten die geänderten Allgemeinen Bedingungen als akzeptiert.
Angaben der Parteien:
UAB "DEKO GROUP"
Gelvonu str, 2-105
LT-07149 VILNIUS
ID 302251716
TAX LT100005356913
AB "Citadele BANK"
IBAN: LT 31 7290 0000 0746 7301
SWIFT: INDULT2X
Anhang Nr. 1
Vereinbarung über die Kaution:
1. Die Parteien gemäß dem vorliegenden Vertrag haben bestimmt, dass die Partei des Käufers einen Geldbetrag der Partei des Verkäufers als Teil der gemäß dem Vertrag durch sie an die andere Partei zu leistenden Zahlungen übergibt, um den Abschluss des Vertrags nachzuweisen und seine Ausführung zu gewährleisten. Durch die Kaution können Verpflichtungen unter Beteiligung aller bürgerrechtlichen Personen gesichert werden: der Bürger und der juristischen Personen.
1.1. Die Kaution wird zu den folgenden Bedingungen übergeben:
1.1.1. 2000 Euro für Autohändler, mit der Verwendung einer beliebigen Anzahl von Geboten
Die Kaution verbleibt bis zum Abschluss aller vertraglichen Arbeiten (Verpflichtungen) beim Händler und wird erst danach dem Zahler zurückerstattet.
Der Autohändler kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Ein Auto für persönlichen Gebrauch: natürliche und juristische Personen haben das Recht, nur ein Gebot unter folgenden Bedingungen abzugeben:
1.1.2. 1000 Euro – Höchstgebot 10 000 Euro:
1.1.3. 2000 Euro – Höchstgebot 20 000 Euro;
1.1.4. 3000 Euro – Höchstgebot 40 000 Euro:
1.1.5. Bei der Überweisung der Kaution für ein Kraftfahrzeug, das für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist, ist der Betrag dieser Kaution im Preis des gekauften Autos enthalten.
2. die Kaution wird durch die „Parteien“ bei Durchführung verschiedener Auktionen verwendet,
3. Der Gegenstand der Kaution kann nur der Geldbetrag sein, welcher in P.P. 1.1 der vorliegenden Vereinbarung festgelegt worden ist.
4. Die Sicherung der Erfüllung der Verpflichtung ist die grundlegende Hauptfunktion der Kaution.
Neben der Hauptaufgabe erfüllt die Kaution die folgende Funktion: die Bestätigungs- (Nachweis-) und Zahlungsfunktion.
- Die Bestätigungs- (Nachweis-)funktion der Kaution bedeutet, dass sie, indem sie als Mittel zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtung dient, gleichzeitig als Nachweis für den Abschluss des Vertrags übergeben wird.
Durch die Kaution wird bestätigt, bescheinigt die Tatsache des Vertragsabschlusses, als Teil der Zahlungen im Rahmen dessen sie übergeben wird. Bei Unterzeichnung der Vereinbarung über die Kaution durch die Parteien ist der Hauptvertrag (der gesicherte Vertrag) zwischen diesen Parteien als abgeschlossen zu betrachten.
- Die Zahlungsfunktion der Kaution äußert sich darin, dass sie als Teil der Zahlungen gemäß dem vorliegenden Vertrag übergeben wird
5. Die Kaution wird durch die Partei ausgestellt, die die Zahlungen gemäß dem Vertrag zu leisten hat.
Das Geld wird dem Verkäufer vorausbezahlt, d.h., es wird noch vor der Übergabe des Kraftfahrzeuges und der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags eingezahlt.
6. Bei der nachfolgenden Ausführung des Vertrages und der Abrechnung zwischen den Parteien hat die Person, die die Kaution übergeben hat, das Recht, ihren Betrag aus den fälligen Zahlungen für das übergebene Fahrzeug, die geleisteten Arbeiten, die erbrachten Dienstleistungen zurückzuhalten.
7. Unabhängig davon, welche der Parteien für die Nichterfüllung der Verpflichtung verantwortlich ist, hat die Partei, die die Kaution übergeben hat, das Recht, ihre Rückgabe in allen Fällen der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.